Um alltägliche Zahlungen leisten zu können, benötigen Sie ein Girokonto. Dabei handelt es sich um ein speziell für den Zahlungsverkehr vorgesehenes Konto. Ein Girokonto ermöglicht es Ihnen, unbare Gutschriften, wie zum Beispiel Gehalts- oder Rentenzahlungen, zu erhalten. Außerdem bildet das Girokonto die Basis, um bargeldlos Zahlungen zu leisten. Zu solchen Zahlungen gehören zum Beispiel Bezahlvorgänge mit der weitverbreiteten Kontokarte – etwa an der Kasse im Supermarkt. Aber auch Zahlungen per Überweisung oder mittels Lastschrift sind erst mit einem Girokonto möglich. Während die Überweisung auf ein anderes Konto von Ihnen als Kontoinhaber veranlasst wird, werden Lastschrifteinzüge von dazu ermächtigten Unternehmen vorgenommen.
Neben der Bezahlung direkt beim Händler vor Ort ermöglicht Ihnen die Kontokarte auch die (grundsätzlich weltweite) Bargeldabhebung am Geldautomaten. Per Dauerauftrag und Terminüberweisungen können Sie regelmäßig wiederkehrende Bezahlungen bzw. Überweisungen zu festen Terminen in Auftrag geben. Dauerauftrag und Terminüberweisung machen die Kontoführung deutlich bequemer – ebenso übrigens wie die Möglichkeit einer Online-Kontoführung. Nicht zuletzt bietet Ihnen das Girokonto zusätzlichen finanziellen Spielraum. Zum einen in Form des sogenannten Dispositionskredites. Zum anderen sind in der Praxis geduldete Überziehungen in moderatem Maß üblich.
Die wichtigsten Leistungen des Girokontos im Überblick:
Girokonten gehörten zu den ersten Finanzprodukten überhaupt. Mittlerweile konnten Transaktionen aus dem 11. Jahrhundert nachgewiesen werden. Diese wurden im arabischen Raum von Händlern vorgenommen, die Forderungen und Gutschriften untereinander verrechneten. Die sogenannten Geldwechsler (ital. "bancherii" von "bancus", also "Tisch") begannen im Mittelalter schließlich damit, den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch in Europa einzuführen. Im späten Mittelalter breitete sich die kontenmäßige Verrechnung von Guthaben und Forderungen unter Händlern in ganz Europa aus. In Deutschland begann der heute bekannte Giroverkehr mit Gründung der Hamburger Bank im Jahr 1619. Dieser blieb jedoch zunächst großen Hamburger Unternehmen vorbehalten. Mit der Gründung der Reichsbank im Jahr 1875 wurde der Giroverkehr schließlich auch für Privatleute zugänglich.
Die Eröffnung eines Girokontos ist ab dem 18. Lebensjahr möglich, denn erst ab der Volljährigkeit sind Bürger hierzulande voll geschäftsfähig. Minderjährige benötigen daher die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – im Regelfall die ihrer Eltern –, wenn Sie ein eigenes Girokonto eröffnen möchten. Zudem können die gesetzlichen Vertreter bei Kontoeröffnung entscheiden, ob eine alleinige Verfügung des Minderjährigen über sein neues Girokonto erfolgen darf oder nicht.
Banken und Sparkassen sind im Rahmen der Kontoeröffnung dazu verpflichtet, die Legitimation der Antragsteller und ggf. auch die der gesetzlichen Vertreter einzuholen. Das bedeutet, dass Sie entsprechende Papiere vorlegen müssen, damit Ihr Wunsch auf Kontoeröffnung in die Tat umgesetzt wird. Um sich zu legitimieren, können Sie Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei Nutzung eines Passes ist eine ergänzende Meldebestätigung nötig, sofern Sie der Bank bzw. Sparkasse noch nicht mit Adresse bekannt sein sollten. Der Grund dafür liegt darin, dass der Reisepass selbst keinen Eintrag in Bezug auf Adressdaten enthält.
Bankgebühren für die Führung eines Girokontos sind immer wieder ein stark diskutiertes Thema, das viele Menschen bewegt. Logisch, denn niemand zahlt Gebühren gern. Dabei berechnen immer mehr stationäre Kreditinstitute feste monatliche Kontoführungsgebühren oder erhöhen diese sogar in regelmäßigen Abständen. Die Höhe dieser Kosten ist meist fix und hängt vom jeweiligen Kreditinstitut und dem gewählten Preismodell des Girokontos ab. Feste, meist monatlich berechnete Kontoführungsgebühren werden gegebenenfalls um weitere Kostenpunkte ergänzt.
Neben möglichen Portokosten für die Zusendung von Unterlagen können das etwa Zinskosten eines Dispositionskredites oder einer geduldeten Kontoüberziehung sein. Zwar bietet Ihnen ein eingerichteter Dispositionskredit zusätzlichen finanziellen Spielraum. Seine Zinskosten jedoch sind meist vergleichsweise hoch. Nicht selten fallen dafür Kosten in Höhe von um 10 Prozent p.a. an – selbst in Zeiten niedriger Zinsen. Als Grund für die oftmals recht hohen Zinskosten für Dispositionskredite geben Kreditinstitute relativ hohe Kreditausfallquoten vor.
Tipp: Nehmen Sie Ihren Dispositionskredit nach Möglichkeit nur kurzfristig in Anspruch. Andernfalls sind andere Kreditformen deutlich zinsgünstiger.
Einige Direktbanken bieten die Führung eines Girokontos ohne die Berechnung von Kontoführungsgebühren an. Sofern die Leistung der jeweiligen Bank stimmt, können sich solche Angebote durchaus für Sie lohnen. Darüber hinaus verzinsen einige (wenige) Direktbanken das Guthaben auf dort geführten Girokonten, was solche Angebote nochmals attraktiver macht. Angesichts historisch niedriger Zinsen an den Geld- und Kapitalmärkten bewegen sich die Zinssätze solcher Giroeinlagen allerdings nur noch im sehr überschaubaren Bereich. Andere Banken bieten die kostenfreie Kontoführung ab einer gewissen Höhe des monatlichen Geldeinganges an. Hier ist es meist unerheblich, ob der Mindesteingang in einer einzigen Summe erfolgt oder in mehreren kleinen Teilen.
Tipp: Sollten Sie Zinsen auf ihr Giroguthaben erhalten, vergessen Sie nicht, Ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag für Zinserträge zu erteilen. Denn andernfalls wird der meist ohnehin schon recht niedrige Zinsertrag versteuert.
Sind Sie Inhaber eines Girokontos, können Sie dieses auf Wunsch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – also praktisch jederzeit – auflösen. Kosten fallen dafür nicht an. Lediglich gegebenenfalls noch nicht abgerechnete Kontoführungsgebühren oder verauslagte Kosten kann Ihnen Ihre kontoführende Bank bzw. Sparkasse abschließend noch in Rechnung stellen. In bestimmten Fällen ist auch die Kontokündigung seitens des Bankhauses möglich. In diesem Fall muss die Bank allerdings eine "angemessene Frist zum Wechsel der Bankverbindung" einräumen.
Möchten Sie mit Ihrem Girokonto zu einer anderen Bank bzw. Sparkasse wechseln, können Sie als Verbraucher seit 2017 auf einen gesetzlich verankerten Wechselservice zurückgreifen. Dieser basiert auf den "gemeinsamen europäischen Prinzipien zum Kontowechsel". Dank dieser Vorgabe ist praktisch jede Bank verpflichtet, Ihnen die im Rahmen eines Girokontowechsels anfallenden Formalitäten weitestgehend abzunehmen. Dazu können Sie Ihre neue Bank als Bevollmächtigten für alle Tätigkeiten rund um den Kontowechsel bestimmen. Diese holt beispielsweise Informationen in Bezug auf alle Unternehmen ein, die von Ihrem bisherigen Konto einziehen dürfen. Entsprechende Unternehmen werden automatisch von Ihrer neuen Bank bzw. Sparkasse informiert, was Ihnen viel Aufwand erspart. Daueraufträge werden in diesem Zuge meist ebenfalls automatisch beim neuen Girokonto hinterlegt.
Wenn Sie auf der Suche nach dem richtigen Girokonto sind, sollten Sie zunächst natürlich dessen Kosten im Auge haben. Einige Bankhäuser berechnen pauschale Monatsgebühren. Andere wiederum orientieren die Höhe der Kosten an der Zahl der Kontobuchungen. Wie bereits erwähnt existieren auch Kontoangebote ohne feste Kontogebühr. Allerdings ist ihre persönliche Kontoführung immer ausschlaggebend dafür, welches der Kontoangebote sich letztendlich für Sie lohnt und welches eher nicht. Denn was hilft Ihnen eine kostenfreie Kontoführung, wenn Sie regelmäßig kostenpflichtig Geld abheben müssen oder Daueraufträge nur gegen hohe Gebühren einrichten können? Aber auch andere Kriterien, wie beispielsweise die Dichte des Geldautomatennetzes, spielen für die meisten Bürger eine zentrale Rolle bei der Anbieterauswahl. Ebenso natürlich die Zinskonditionen des Dispositionskredites – falls ein solcher Kredit überhaupt gewünscht wird.
Tipp: Einige (auch regionale) Banken und Sparkassen bieten bestimmten Personengruppen Sonderprodukte an – auch im Bereich Girokonto. Zu diesen Gruppen gehören meist Kinder, Jugendliche, Auszubildende oder Studenten. Auf Internetportalen zum Konditionsvergleich finden solche Girokontoangebote häufig keine Berücksichtigung.