Viele Anleger scheuen den Depot-Wechsel. Und das obwohl moderne Depots meist deutlich günstiger und benutzerfreundlicher sind. Dabei ist die Sorge vor großem Aufwand und hohen Kosten völlig unbegründet. Ein Depotwechsel sowie der Übertrag aller Wertpapiere ist in Deutschland immer kostenlos. Mit dem Depotwechsel-Service haben sie zudem keinerlei Aufwand.
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Hier erfahren Sie mehr zum Depot-Übertrag:
kostenloser Depotübertrag zum TestsiegerIm Prinzip ist es simpel: Sie eröffnen ein neues Depot bei einem neuen Anbieter. Anschließend gehen sie auf die Bank zu, welche Ihr altes Depot führt und bitten diese, Ihren gesamten Depotbestand auf das neue Depot zu übertragen. Sobald die Wertpapiere übertragen wurden, kündigen Sie das alte Depot.
Viele Anleger scheuen jedoch den vermeintlichen Aufwand. Sie möchten zudem nicht in die Situation geraten, sich gegenüber der abgebenden Bank rechtfertigen zu müssen. Aus diesem Grund gibt es den Depotwechsel-Service. Hierbei leitet der neue Anbieter den Übertrag in die Wege und übernimmt die komplette Kommunikation. Sie haben damit keinerlei Aufwand.
Auf jeden Fall benötigen Sie die alte und die neue Depotnummer sowie Ihre Steueridentifikationsnummer.
Möchten Sie ein Gemeinschaftsdepot übertragen, so benötigen Sie zudem Name, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer des weiteren Eigentümers.
Es ist auch möglich, das Depot auf eine andere Person zu übertragen. In diesem Fall benötigen Sie Name, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer des neuen Eigentümers.
Der Übertrag von Wertpapieren im Zuge eines Depotwechsels muss in Deutschland immer kostenlos angeboten werden. Die Gerichte haben entschieden, dass dieser Vorgang nichts weiter als die Herausgabe der Wertpapiere darstellt, welche Eigentum des Anlegers sind.
Aus diesem Grund dürfen Banken hierfür keine separaten Gebühr erheben.
Es gibt keine rechtliche Vorgabe, in welchem Zeitraum ein Depotübertrag vollzogen werden muss. In der Praxis kann der Übertrag daher wenige Tage dauern, sich jedoch auch mehrere Wochen hinziehen.
Um Klarheit zu erhalten, sprechen Sie am besten im Vorfeld mit der abgebenden Bank und lassen sich die Dauer per Mail bestätigen.
Wenn der Inhaber des neuen Depots identisch ist mit dem Inhaber des alten Depots, hat der Übertrag keine steuerliche Relevanz. Es handelt sich dann um einen „Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel“.
Dies bedeutet, dass hierbei weder Gewinne noch Verluste realisiert werden und demzufolge auch keine steuerlich relevante Aktion ausgeführt wird.
Neben den Wertpapieren an sich werden auch die Informationen zu Anschaffungskosten und -Zeitpunkten sowie die Verlustverrechnungstöpfe übertragen.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass künftige Verkäufe der Wertpapiere steuerlich korrekt abgebildet werden können.
Möchten Sie das Depot auf eine andere Person übertragen, so handelt es sich um einen „Depotübertrag mit Gläubigerwechsel“.
In diesem Fall wird ein Steuer-Ereignis ausgelöst. Dies bedeutet, dass die Wertpapiere auf Ihre Rechnung verkauft und im Namen des neuen Eigentümers wieder gekauft werden. Die auf diese Weise realisierten Gewinne oder Verluste werden für Sie in diesem Jahr steuerlich relevant.